Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. §§ 2a, 13 VermAnlG der DiscVision Solutions GmbH

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. §§ 2a, 13 VermAnlG der DiscVision Solutions GmbH

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. §§ 2a, 13 VermAnlG der DiscVision Solutions GmbH

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Stand: 23.01.2026 / Aktualisierung: [0]

Stand: 23.01.2026 /

Aktualisierung: [0]

1. Art und Bezeichnung d. Vermögensanlage

Art: Partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Bezeichnung: Partiarisches Nachrangdarlehen der DiscVision Solutions GmbH. Der im Folgenden verwendete Begriff Darlehensbetrag bezieht sich immer auf das angebotene partiarische Nachrangdarlehen.


2. Anbieter und Emittent der Vermögensanlage, Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie Internet-Dienstleistungsplattform


Anbieter und Emittent im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist die DiscVision Solutions GmbH, Amtsgericht Paderborn, HRB 11971 (nachfolgend „Emittent“). Sitz und Geschäftsanschrift: Technologiepark 20, 33100 Paderborn. Geschäftstätigkeit des Emittenten ist der Betrieb und die Entwicklung von Technologien, Durchführung von Dienstleistungen, Realisierung von Projekten für smartTV und Connected TV und allgemeine Multimedia Systeme. Die Vermittlung der Vermögensanlage erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu (FunderNation GmbH, Sitz und Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner Straße 7, 64625 Bensheim, Registernummer HRB 93283, Amtsgericht Darmstadt).


3. Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlageobjekt


Anlagestrategie ist es, den Darlehensbetrag dazu zu verwenden, dem Emittenten Investitionen in die unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Bereiche Mitarbeiteraufbau und Marketing und Vertrieb und damit die internationale Skalierung zu ermöglichen. DiscVision Solutions GmbH hat das Produkt mit dem Markennamen SmartCare entwickelt. Smart Care ist eine KI-gestützte Plattform mit intuitiver Sprachsteuerung via Amazon Alexa, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, Pflegekräfte durch effizientere Dokumentation, Kommunikation und Smart-Home-Integration entlastet und Sicherheit durch den Hausnotruf erhöht. Gleichzeitig bindet SmartCare Angehörige eng ein, ermöglicht längeres selbst ständiges Leben zuhause oder im Pflegeumfeld und verbessert Betreuung, Prävention und Rehabilitation. Die Software von DiscVision ist bereits entwickelt und auf dem Markt und wird über die eigene Webseite (discvision.com) beworben. Der Vertrieb der SmartCare erfolgt via Direktvertrieb innerhalb Europas.

Anlagepolitik ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen. Der Darlehensbetrag soll dabei verwendet werden, um die Bereiche (i) Marketing und Vertrieb, (ii) Projektmanagement und (iii) Software-Entwicklung in Bezug auf den unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Geschäftsbetrieb zu finanzieren.

Das Anlageobjekt besteht aus der Finanzierung des Geschäftsbetriebs des Emittenten, indem (i) zusätzliches Personal im Bereich Vertrieb eingestellt wird (15 % der Nettoeinnahmen). Außerdem soll (i) die Markenbekanntheit durch eine verstärkte Präsenz in Social-Media-Kanälen (hauptsächlich LinkedIn, außerdem Facebook, TikTok und YouTube) und Teilnahme an Messen und Veranstaltungen erhöht werden (10 % der Nettoeinnahmen). Darüber hinaus wird neues Personal für (ii) das Projektmanagement (30 % der Nettoeinnahmen) und (iii) die Software-Entwicklung (40 % der Nettoeinnahmen) akquiriert. Weitere 5 % der Nettoeinnahmen verbleiben als Liquiditätsreserve.

Der Realisierungsgrad stellt sich wie folgt dar: Es wurden noch nicht alle wesentlichen Verträgen abgeschlossen. Aktuell werden bereits erste Gespräche mit potenziellen neuen Mitarbeitenden geführt, welche zuvor bereits als Praktikanten bei der DiscVision Solutions GmbH gearbeitet haben. Darüber hinaus pflegt der Emittent enge Kontakte zur Universität Paderborn für die Rekrutierung von Mitarbeitenden im Bereich Software-Entwicklung. Deshalb beträgt der Realisierungsgrad des Anlageobjekts 18 %. Die Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts beträgt EUR 807.500. Die Nettoeinnahmen betragen voraussichtlich EUR 807.500 unter der Voraussetzung, dass das maximale Emissionsvolumen erzielt wird und die maximalen Kosten und Provisionen (siehe Ziffer 9) für die Emission anfallen. Die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage reichen für die Finanzierung des Anlageobjekts aus. Die Zins- und Rückzahlung der partiarischen Nachrangdarlehen soll aus den mit den oben beschriebenen Investitionen in das Anlageobjekt verbundenen zu erwartenden Rückflüssen aus dem Verkauf von durchschnittlich 7.874 SmartCares pro Jahr erfolgen. In Bezug auf die durch den Emittenten beabsichtigte Investition beträgt das Verhältnis Eigenmittel zu Fremdmittel 0 % zu 100 %. Die Angaben basieren dabei jeweils auf dem aktuellen Stand der Planung.


4. Laufzeit, Kündigungsfrist sowie Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage


Die partiarischen Nachrangdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 30.04.2031, individuell beginnend mit dem Abschluss des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen durch den jeweiligen Anleger. Eine ordentliche Kündigung ist für Anleger und Emittent während der Laufzeit der Vermögensanlage ausgeschlossen. Der Anleger sowie der Emittent haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.


Je nach Höhe des von ihm gewährten Darlehensbetrags wird jedem Anleger eine individuelle Beteiligungsquote ("Beteiligungsquote") in Prozent zugewiesen. Diese

Beteiligungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Anleger gewährten Darlehensbetrags und der durch den Emittenten festgelegten pre-money Bewertung in EUR 3.000.000 (Bewertung vor erfolgreicher Crowdfunding Kampagne) zzgl. des im Rahmen dieser Kampagne eingeworbenen Darlehensbetrags. Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen daher einer Beteiligungsquote von 0,002532 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird. Anleger, die bis 31 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu investieren, erhalten einen Bonus auf die Unternehmensbewertung von rund 10 %, d.h. für diese Anleger gilt: Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen einer Beteiligungsquote von 0,002740 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird.


Der Anleger erhält folgende Verzinsung:


• Verzinsung während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: als jährlichen Erfolgszins gewährt der Emittent eine Verzinsung in Höhe der Beteiligungsquote des Anlegers am Jahresüberschuss des Emittenten (Jahresüberschuss wird auf Basis des Jahresabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres ermittelt, Erfolgszins ist jährlich 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach verbindlicher Feststellung des Jahresabschlusses des Emittenten, die spätestens bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres erfolgen muss)


• Verzinsung am Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: Als Bonuszins erhält der Anleger einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Unternehmenswert zu Beteiligungsquote berechnet (Bonuszins ist 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen). Die Berechnung des Unternehmenswerts bei Beendigung bemisst sich entweder nach dem bei der letzten Finanzierungsrunde (bspw. Kapitalerhöhung und/oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen) innerhalb von zwölf Monaten vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen (Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens oder außerordentliche Kündigung) zugrunde gelegten Unternehmenswert oder – sofern keine Finanzierungrunde stattgefunden hat – an 100 % des Umsatzerlöses des Emittenten, wie er in dem für das letzte vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen abgelaufene Geschäftsjahr erstellten

Jahresabschluss ausgewiesen ist.

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

• Verzinsung bei Exit (Veräußerung von mehr als 50% aller Geschäftsanteile, Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände (mehr als 50% Verkehrswert) innerhalb der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen): der Anleger erhält die Rückzahlung seines Darlehensbetrags, sowie als Exitzins einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Netto-Erlös zu Beteiligungsquote berechnet. Der Netto-Erlös umfasst rechnerisch die Erlöse des Emittenten oder der Gesellschafter des Emittenten aus der Veräußerung im Zeitpunkt des Exits abzüglich der unmittelbar veranlassten Veräußerungskosten. Hiervon abgezogen wird der von dem Anleger gewährte Darlehensbetrag (Exitzins und Darlehensbetrag sind 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Vollzug des Exits; mit Exit ist der Vertrag über das partiarische Nachrangdarlehen beendet, sodass über diesen Zeitpunkt hinaus keine weiteren Zinsansprüche bestehen).


Findet kein Exit während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens statt, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen die Rückzahlung seines Darlehensbetrags in 12 gleichen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, beginnend mit dem 01.05.2031. Falls die Fundingschwelle (EUR 80.000) nicht bis spätestens bis 90 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu erreicht wird, erhalten die Anleger den Darlehensbetrag vollständig und unverzinst innerhalb von 10 Bankarbeitstagen zurück.


5. Risiken der Vermögensanlage


Der Anleger geht mit Zeichnung dieser Vermögensanlage eine mittelfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden, es wird jedoch auf die wesentlichen Risiken eingegangen.

Auch die nachstehend genannten wesentlichen Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden.

Maximalrisiko


Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Darlehensbetrags. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investition mit Fremdkapital zu finanzieren. Diese Vermögensanlage ist nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.


Geschäftsrisiko


Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Emittent kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Nutzung und Weiterentwicklung externer Technologieplattformen, insbesondere der von Amazon bereitgestellten Alexa-Technologie, die als wesentliche Grundlage der angebotenen Lösungen dient, sowie von möglichen strategischen Änderungen des Plattformanbieters oder einem erforderlichen Wechsel auf alternative Plattformen, der mit zusätzlichen, derzeit nicht geplanten Aufwendungen verbunden sein könnte. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten haben.

Ausfallrisiko des Emittenten (Emittentenrisiko)


Der Emittent kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als

erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten kann zum Verlust des Darlehensbetrags führen, da der Emittent keinem Einlagensicherungssystem angehört.


Qualifiziertes Nachrangrisiko mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Beim Vertrag handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies bedeutet: Ansprüche des Anlegers aus dem partiarischen Nachrangdarlehensvertrag, insbesondere auf Zinsen und Rückzahlung, („Anleger-Forderungen“) können gegenüber dem Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Die Anleger-Forderungen treten außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten sowie gegenüber den in § 39 Absatz 1 InsO bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Anleger wird daher mit seinen Anleger

Forderungen erst nach vorrangiger, vollständiger und endgültiger Befriedigung der anderen Gläubiger des Emittenten berücksichtigt. Bei partiarischen Nachrangdarlehen trägt der Anleger ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Eine Zahlung des Emittenten auf die Anleger-Forderungen darf – unabhängig von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – auch nicht erfolgen, wenn in Bezug auf den Emittent schon vor dem geplanten Zahlungszeitpunkt ein Insolvenzgrund vorliegt.

Die Ansprüche sind dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Emittenten nicht behoben wird. Dies kann zur Folge haben, dass es zu einer

Minderung, Verspätung oder zum Ausbleiben der Zinszahlungen an den Anleger kommen kann und die qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehen der Anleger nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgezahlt werden können, bis hin zu einem Totalverlust des Darlehensbetrags.


6. Emissionsvolumen und Art und Anzahl der Anteile

Das Emissionsvolumen hat eine maximale Höhe von EUR 950.000 (Fundingmaximum), wobei der Mindestbetrag (Fundingschwelle) EUR 80.000 entspricht. Bei der Art der Vermögensanlage handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, bei dem sich die Verzinsung des Anlegers am Erfolg des Emittenten (Gewinn, Unternehmenswertsteigerung, Umsatz oder im Fall einer Veräußerung des Unternehmens einen Anteil am Exiterlös) orientiert. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 100. Damit ergibt sich eine maximale Anzahl von 9.500 partiarischen Nachrangdarlehen.


7. Verschuldungsgrad des Emittenten


Der Verschuldungsgrad des Emittenten, berechnet auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 liegt bei 100 %.


8. Aussichten für die vertragsgemäße Rückzahlung und Verzinsung unter verschiedenen Marktbedingungen


Die Investition hat unternehmerischen Charakter. Feste Verzinsungen, wie sie bei Spareinlagen vorgesehen sind, gibt es nicht. Der Emittent ist im europäischen Markt der digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen tätig.


Die Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens sowie die Zinszahlungen hängen maßgeblich von dem wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten ab. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten hängt u.a. davon ab, ob sich digitale Pflege- und Assistenzlösungen in den Zielmärkten (insbesondere Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich) nachhaltig durchsetzen, von der jeweiligen Ausgestaltung der nationalen Pflege- und Finanzierungsstrukturen, von regulatorischen und dokumentationsbezogenen Anforderungen sowie von dem Aufwand für marktspezifische Software- und Vertriebsanpassungen bei einer Expansion in weitere europäische Länder. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung (steigender Umsatz und Jahresergebnis bei positiven Marktbedingungen) ist mit einer Rückzahlung des Darlehensbetrags und der Zahlung von Zinsen in Form des Erfolgs- und Bonuszinses zu rechnen. Bei einer neutralen Geschäftsentwicklung (unveränderter Umsatz und ausgeglichenes Jahresergebnis bei neutralen Marktbedingungen) ist aufgrund der Abhängigkeit vom Umsatz mit einer geringeren Verzinsung in Form des Bonuszinses und der Rückzahlung des Darlehensbetrags, aber nicht mit Zahlung eines Erfolgszinses zu rechnen. Bei einer negativen Geschäftsentwicklung (rückläufiger Umsatz und negatives Jahresergebnis bei negativen Abweichungen der Marktbedingungen) kann die VIB Seite 3 von 3 Rückzahlung des Darlehensbetrags inklusive der Verzinsung durch den Erfolgs- und Bonuszins nicht gewährleistet werden. Der Verkauf eines Unternehmens ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb der Exitzins weder bei positiven, neutralen oder negativen Marktbedingungen antizipiert werden kann.


Die vorstehende Abweichungsanalyse für die negative Geschäftsentwicklung stellt nicht den ungünstigsten anzunehmenden Fall dar. Es kann auch zu einem Eintritt mehrerer Abweichungen kommen. Hierdurch können sich die einzelnen Einflussfaktoren ausgleichen oder aber in ihrer Gesamtwirkung verstärken.


9. Kosten und Provisionen


Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von dem Emittenten gezahlten Provisionen zusammen. Alle in dieser Ziffer genannten Kosten werden vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Die Vermögensanlage ist für den Anleger über den Erwerbspreis hinaus mit keinen Kosten oder zu zahlenden Provisionen verbunden. Unabhängig davon können dem Anleger mittelbar mit der Vermögensanlage in Verbindung stehende Kosten entstehen, z. B. Kontogebühren des Anlegers für die Abwicklung der Anschaffung der Vermögensanlage.


Folgende Vergütungen sind von dem Emittenten zu zahlen:


(1) Die FunderNation GmbH erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kampagne und ggf. für die Bereitstellung von Statistiken und einen Investor Relations Bereich einmalig eine Vergütung in Höhe von 6 % der vom Emittenten eingesammelten Darlehensbeträge.


(2) Die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für die im Rahmen des Poolingvertrages übernommenen Dienstleistungen (Bereitstellung eines Abstimmungsverfahrens für die Anleger z.B. zur Koordinierung von Ablöseangeboten für das gesamte partiarische Nachrangdarlehen oder zur Übernahme von Verhandlungen zur Veräußerung des Emittenten für die Anleger) eine Vergütung in Höhe von 1,0 % p.a. der eingeworbenen Darlehensbeträge für die Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens (insgesamt 6 %).


(3) Die Marketingkosten für die Vermögensanlage können abhängig von der Beauftragung externer Dienstleister einmalig in Höhe von 3 % des eingeworbenen Darlehensbeträge betragen. Diese werden ebenfalls vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Somit fallen insgesamt Kosten und Provisionen i.H.v. 15 % der eingesammelten Darlehensbeträge bzw. EUR 142.500 an, die vom Emittenten getragen werden und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten werden.


10. Nichtvorliegen v. Interessenverflechtungen


Es bestehen keine maßgeblichen Interessenverflechtungen im Sinne des § 2a Absatz 5 VermAnlG zwischen dem Emittent und dem Unternehmen (FunderNation GmbH), das die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu betreibt.


11. Anlegergruppe, auf welche die Vermögensanlage abzielt


Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger aus allen Kundenkategorien gem. §§ 67, 68 WpHG: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Der Anleger muss einen mittelfristigen Anlagehorizont haben. Dieser ist durch die unter Ziffer 4 benannte Laufzeit bis zum 30.04.2031 definiert. Die Anleger sind sich eines Verlustrisikos von bis zu 100 % (Totalverlust) des investierten Betrages bewusst und sind fähig das Risiko des Totalverlusts zu tragen. Der Anleger sollte über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vermögensanlagen verfügen. Das Angebot richtet sich an Anleger, die weder auf regelmäßige noch auf unregelmäßige Einkünfte aus einer Investition in den Emittenten angewiesen sind, die keine Rückzahlung des Darlehensbetrags in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten und die bereit sind, Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung des europäischen Marktes für digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen in Kauf zu nehmen.


12. Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung


Keine Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen, da die Vermögensanlage nicht zum Zweck einer Immobilienfinanzierung angeboten wird.


13. Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von 12 Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen des Emittenten


Der Emittent hat in den vergangenen zwölf Monaten keine Vermögensanlagen angeboten, verkauft oder vollständig getilgt.


14. Angabe zu Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG


Die Vermögensanlage sieht keine Nachschusspflicht im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG vor.

15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c VermAnlG einschließlich seiner Geschäftstätigkeit, seiner Vergütung sowie den Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten


Ein Mittelverwendungskontrolleur nach § 5c VermAnlG ist nicht erforderlich und wird nicht bestellt.


16. Angabe zum Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG


Ein Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG liegt bei der Vermögensanlage nicht vor.

17. Gesetzliche Hinweise gem. § 13 Absatz 4 und 5 VermAnlG


Die inhaltliche Richtigkeit des VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage. Der letzte offen gelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Emittenten ist beim Unternehmensregister www.unternehmensregister.de erhältlich und kann bei der DiscVision Solutions GmbH, Technologiepark 20, 33100 Paderborn angefordert werden.

Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.


18. Sonstige Informationen


Das VIB sowie eventuelle Aktualisierungen können kostenlos sowohl unter discvision.com, als auch unter www.FunderNation.eu abgerufen werden. Dadurch wird die FunderNation GmbH als vermittelnde Internet-Dienstleistungsplattform nicht zur Anbieterin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.



Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 VermAnlG (siehe VIB Seite 1 oben) wird vor Vertragsschluss gem. § 15 Abs. 4 VermAnlG in einer der Unterschriftsleistung nach § 15 Absatz 3 VermAnlG gleichwertigen Art und Weise online bestätigt und bedarf daher keiner weiteren Unterzeichnung. Das VIB wird elektronisch bestätigt und übermittelt.

1. Art und Bezeichnung d. Vermögensanlage

Art: Partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Bezeichnung: Partiarisches Nachrangdarlehen der DiscVision Solutions GmbH. Der im Folgenden verwendete Begriff Darlehensbetrag bezieht sich immer auf das angebotene partiarische Nachrangdarlehen.


2. Anbieter und Emittent der Vermögensanlage, Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie Internet-Dienstleistungsplattform


Anbieter und Emittent im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist die DiscVision Solutions GmbH, Amtsgericht Paderborn, HRB 11971 (nachfolgend „Emittent“). Sitz und Geschäftsanschrift: Technologiepark 20, 33100 Paderborn. Geschäftstätigkeit des Emittenten ist der Betrieb und die Entwicklung von Technologien, Durchführung von Dienstleistungen, Realisierung von Projekten für smartTV und Connected TV und allgemeine Multimedia Systeme. Die Vermittlung der Vermögensanlage erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu (FunderNation GmbH, Sitz und Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner Straße 7, 64625 Bensheim, Registernummer HRB 93283, Amtsgericht Darmstadt).


3. Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlageobjekt


Anlagestrategie ist es, den Darlehensbetrag dazu zu verwenden, dem Emittenten Investitionen in die unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Bereiche Mitarbeiteraufbau und Marketing und Vertrieb und damit die internationale Skalierung zu ermöglichen. DiscVision Solutions GmbH hat das Produkt mit dem Markennamen SmartCare entwickelt. Smart Care ist eine KI-gestützte Plattform mit intuitiver Sprachsteuerung via Amazon Alexa, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, Pflegekräfte durch effizientere Dokumentation, Kommunikation und Smart-Home-Integration entlastet und Sicherheit durch den Hausnotruf erhöht. Gleichzeitig bindet SmartCare Angehörige eng ein, ermöglicht längeres selbst ständiges Leben zuhause oder im Pflegeumfeld und verbessert Betreuung, Prävention und Rehabilitation. Die Software von DiscVision ist bereits entwickelt und auf dem Markt und wird über die eigene Webseite (discvision.com) beworben. Der Vertrieb der SmartCare erfolgt via Direktvertrieb innerhalb Europas.

Anlagepolitik ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen. Der Darlehensbetrag soll dabei verwendet werden, um die Bereiche (i) Marketing und Vertrieb, (ii) Projektmanagement und (iii) Software-Entwicklung in Bezug auf den unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Geschäftsbetrieb zu finanzieren.

Das Anlageobjekt besteht aus der Finanzierung des Geschäftsbetriebs des Emittenten, indem (i) zusätzliches Personal im Bereich Vertrieb eingestellt wird (15 % der Nettoeinnahmen). Außerdem soll (i) die Markenbekanntheit durch eine verstärkte Präsenz in Social-Media-Kanälen (hauptsächlich LinkedIn, außerdem Facebook, TikTok und YouTube) und Teilnahme an Messen und Veranstaltungen erhöht werden (10 % der Nettoeinnahmen). Darüber hinaus wird neues Personal für (ii) das Projektmanagement (30 % der Nettoeinnahmen) und (iii) die Software-Entwicklung (40 % der Nettoeinnahmen) akquiriert. Weitere 5 % der Nettoeinnahmen verbleiben als Liquiditätsreserve.

Der Realisierungsgrad stellt sich wie folgt dar: Es wurden noch nicht alle wesentlichen Verträgen abgeschlossen. Aktuell werden bereits erste Gespräche mit potenziellen neuen Mitarbeitenden geführt, welche zuvor bereits als Praktikanten bei der DiscVision Solutions GmbH gearbeitet haben. Darüber hinaus pflegt der Emittent enge Kontakte zur Universität Paderborn für die Rekrutierung von Mitarbeitenden im Bereich Software-Entwicklung. Deshalb beträgt der Realisierungsgrad des Anlageobjekts 18 %. Die Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts beträgt EUR 807.500. Die Nettoeinnahmen betragen voraussichtlich EUR 807.500 unter der Voraussetzung, dass das maximale Emissionsvolumen erzielt wird und die maximalen Kosten und Provisionen (siehe Ziffer 9) für die Emission anfallen. Die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage reichen für die Finanzierung des Anlageobjekts aus. Die Zins- und Rückzahlung der partiarischen Nachrangdarlehen soll aus den mit den oben beschriebenen Investitionen in das Anlageobjekt verbundenen zu erwartenden Rückflüssen aus dem Verkauf von durchschnittlich 7.874 SmartCares pro Jahr erfolgen. In Bezug auf die durch den Emittenten beabsichtigte Investition beträgt das Verhältnis Eigenmittel zu Fremdmittel 0 % zu 100 %. Die Angaben basieren dabei jeweils auf dem aktuellen Stand der Planung.


4. Laufzeit, Kündigungsfrist sowie Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage


Die partiarischen Nachrangdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 30.04.2031, individuell beginnend mit dem Abschluss des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen durch den jeweiligen Anleger. Eine ordentliche Kündigung ist für Anleger und Emittent während der Laufzeit der Vermögensanlage ausgeschlossen. Der Anleger sowie der Emittent haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.


Je nach Höhe des von ihm gewährten Darlehensbetrags wird jedem Anleger eine individuelle Beteiligungsquote ("Beteiligungsquote") in Prozent zugewiesen. Diese

Beteiligungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Anleger gewährten Darlehensbetrags und der durch den Emittenten festgelegten pre-money Bewertung in EUR 3.000.000 (Bewertung vor erfolgreicher Crowdfunding Kampagne) zzgl. des im Rahmen dieser Kampagne eingeworbenen Darlehensbetrags. Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen daher einer Beteiligungsquote von 0,002532 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird. Anleger, die bis 31 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu investieren, erhalten einen Bonus auf die Unternehmensbewertung von rund 10 %, d.h. für diese Anleger gilt: Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen einer Beteiligungsquote von 0,002740 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird.


Der Anleger erhält folgende Verzinsung:


• Verzinsung während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: als jährlichen Erfolgszins gewährt der Emittent eine Verzinsung in Höhe der Beteiligungsquote des Anlegers am Jahresüberschuss des Emittenten (Jahresüberschuss wird auf Basis des Jahresabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres ermittelt, Erfolgszins ist jährlich 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach verbindlicher Feststellung des Jahresabschlusses des Emittenten, die spätestens bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres erfolgen muss)


• Verzinsung am Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: Als Bonuszins erhält der Anleger einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Unternehmenswert zu Beteiligungsquote berechnet (Bonuszins ist 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen). Die Berechnung des Unternehmenswerts bei Beendigung bemisst sich entweder nach dem bei der letzten Finanzierungsrunde (bspw. Kapitalerhöhung und/oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen) innerhalb von zwölf Monaten vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen (Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens oder außerordentliche Kündigung) zugrunde gelegten Unternehmenswert oder – sofern keine Finanzierungrunde stattgefunden hat – an 100 % des Umsatzerlöses des Emittenten, wie er in dem für das letzte vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen abgelaufene Geschäftsjahr erstellten

Jahresabschluss ausgewiesen ist.

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

• Verzinsung bei Exit (Veräußerung von mehr als 50% aller Geschäftsanteile, Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände (mehr als 50% Verkehrswert) innerhalb der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen): der Anleger erhält die Rückzahlung seines Darlehensbetrags, sowie als Exitzins einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Netto-Erlös zu Beteiligungsquote berechnet. Der Netto-Erlös umfasst rechnerisch die Erlöse des Emittenten oder der Gesellschafter des Emittenten aus der Veräußerung im Zeitpunkt des Exits abzüglich der unmittelbar veranlassten Veräußerungskosten. Hiervon abgezogen wird der von dem Anleger gewährte Darlehensbetrag (Exitzins und Darlehensbetrag sind 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Vollzug des Exits; mit Exit ist der Vertrag über das partiarische Nachrangdarlehen beendet, sodass über diesen Zeitpunkt hinaus keine weiteren Zinsansprüche bestehen).


Findet kein Exit während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens statt, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen die Rückzahlung seines Darlehensbetrags in 12 gleichen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, beginnend mit dem 01.05.2031. Falls die Fundingschwelle (EUR 80.000) nicht bis spätestens bis 90 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu erreicht wird, erhalten die Anleger den Darlehensbetrag vollständig und unverzinst innerhalb von 10 Bankarbeitstagen zurück.


5. Risiken der Vermögensanlage


Der Anleger geht mit Zeichnung dieser Vermögensanlage eine mittelfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden, es wird jedoch auf die wesentlichen Risiken eingegangen.

Auch die nachstehend genannten wesentlichen Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden.

Maximalrisiko


Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Darlehensbetrags. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investition mit Fremdkapital zu finanzieren. Diese Vermögensanlage ist nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.


Geschäftsrisiko


Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Emittent kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Nutzung und Weiterentwicklung externer Technologieplattformen, insbesondere der von Amazon bereitgestellten Alexa-Technologie, die als wesentliche Grundlage der angebotenen Lösungen dient, sowie von möglichen strategischen Änderungen des Plattformanbieters oder einem erforderlichen Wechsel auf alternative Plattformen, der mit zusätzlichen, derzeit nicht geplanten Aufwendungen verbunden sein könnte. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten haben.

Ausfallrisiko des Emittenten (Emittentenrisiko)


Der Emittent kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als

erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten kann zum Verlust des Darlehensbetrags führen, da der Emittent keinem Einlagensicherungssystem angehört.


Qualifiziertes Nachrangrisiko mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Beim Vertrag handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies bedeutet: Ansprüche des Anlegers aus dem partiarischen Nachrangdarlehensvertrag, insbesondere auf Zinsen und Rückzahlung, („Anleger-Forderungen“) können gegenüber dem Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Die Anleger-Forderungen treten außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten sowie gegenüber den in § 39 Absatz 1 InsO bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Anleger wird daher mit seinen Anleger

Forderungen erst nach vorrangiger, vollständiger und endgültiger Befriedigung der anderen Gläubiger des Emittenten berücksichtigt. Bei partiarischen Nachrangdarlehen trägt der Anleger ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Eine Zahlung des Emittenten auf die Anleger-Forderungen darf – unabhängig von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – auch nicht erfolgen, wenn in Bezug auf den Emittent schon vor dem geplanten Zahlungszeitpunkt ein Insolvenzgrund vorliegt.

Die Ansprüche sind dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Emittenten nicht behoben wird. Dies kann zur Folge haben, dass es zu einer

Minderung, Verspätung oder zum Ausbleiben der Zinszahlungen an den Anleger kommen kann und die qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehen der Anleger nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgezahlt werden können, bis hin zu einem Totalverlust des Darlehensbetrags.


6. Emissionsvolumen und Art und Anzahl der Anteile

Das Emissionsvolumen hat eine maximale Höhe von EUR 950.000 (Fundingmaximum), wobei der Mindestbetrag (Fundingschwelle) EUR 80.000 entspricht. Bei der Art der Vermögensanlage handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, bei dem sich die Verzinsung des Anlegers am Erfolg des Emittenten (Gewinn, Unternehmenswertsteigerung, Umsatz oder im Fall einer Veräußerung des Unternehmens einen Anteil am Exiterlös) orientiert. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 100. Damit ergibt sich eine maximale Anzahl von 9.500 partiarischen Nachrangdarlehen.


7. Verschuldungsgrad des Emittenten


Der Verschuldungsgrad des Emittenten, berechnet auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 liegt bei 100 %.


8. Aussichten für die vertragsgemäße Rückzahlung und Verzinsung unter verschiedenen Marktbedingungen


Die Investition hat unternehmerischen Charakter. Feste Verzinsungen, wie sie bei Spareinlagen vorgesehen sind, gibt es nicht. Der Emittent ist im europäischen Markt der digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen tätig.


Die Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens sowie die Zinszahlungen hängen maßgeblich von dem wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten ab. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten hängt u.a. davon ab, ob sich digitale Pflege- und Assistenzlösungen in den Zielmärkten (insbesondere Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich) nachhaltig durchsetzen, von der jeweiligen Ausgestaltung der nationalen Pflege- und Finanzierungsstrukturen, von regulatorischen und dokumentationsbezogenen Anforderungen sowie von dem Aufwand für marktspezifische Software- und Vertriebsanpassungen bei einer Expansion in weitere europäische Länder. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung (steigender Umsatz und Jahresergebnis bei positiven Marktbedingungen) ist mit einer Rückzahlung des Darlehensbetrags und der Zahlung von Zinsen in Form des Erfolgs- und Bonuszinses zu rechnen. Bei einer neutralen Geschäftsentwicklung (unveränderter Umsatz und ausgeglichenes Jahresergebnis bei neutralen Marktbedingungen) ist aufgrund der Abhängigkeit vom Umsatz mit einer geringeren Verzinsung in Form des Bonuszinses und der Rückzahlung des Darlehensbetrags, aber nicht mit Zahlung eines Erfolgszinses zu rechnen. Bei einer negativen Geschäftsentwicklung (rückläufiger Umsatz und negatives Jahresergebnis bei negativen Abweichungen der Marktbedingungen) kann die VIB Seite 3 von 3 Rückzahlung des Darlehensbetrags inklusive der Verzinsung durch den Erfolgs- und Bonuszins nicht gewährleistet werden. Der Verkauf eines Unternehmens ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb der Exitzins weder bei positiven, neutralen oder negativen Marktbedingungen antizipiert werden kann.


Die vorstehende Abweichungsanalyse für die negative Geschäftsentwicklung stellt nicht den ungünstigsten anzunehmenden Fall dar. Es kann auch zu einem Eintritt mehrerer Abweichungen kommen. Hierdurch können sich die einzelnen Einflussfaktoren ausgleichen oder aber in ihrer Gesamtwirkung verstärken.


9. Kosten und Provisionen


Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von dem Emittenten gezahlten Provisionen zusammen. Alle in dieser Ziffer genannten Kosten werden vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Die Vermögensanlage ist für den Anleger über den Erwerbspreis hinaus mit keinen Kosten oder zu zahlenden Provisionen verbunden. Unabhängig davon können dem Anleger mittelbar mit der Vermögensanlage in Verbindung stehende Kosten entstehen, z. B. Kontogebühren des Anlegers für die Abwicklung der Anschaffung der Vermögensanlage.


Folgende Vergütungen sind von dem Emittenten zu zahlen:


(1) Die FunderNation GmbH erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kampagne und ggf. für die Bereitstellung von Statistiken und einen Investor Relations Bereich einmalig eine Vergütung in Höhe von 6 % der vom Emittenten eingesammelten Darlehensbeträge.


(2) Die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für die im Rahmen des Poolingvertrages übernommenen Dienstleistungen (Bereitstellung eines Abstimmungsverfahrens für die Anleger z.B. zur Koordinierung von Ablöseangeboten für das gesamte partiarische Nachrangdarlehen oder zur Übernahme von Verhandlungen zur Veräußerung des Emittenten für die Anleger) eine Vergütung in Höhe von 1,0 % p.a. der eingeworbenen Darlehensbeträge für die Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens (insgesamt 6 %).


(3) Die Marketingkosten für die Vermögensanlage können abhängig von der Beauftragung externer Dienstleister einmalig in Höhe von 3 % des eingeworbenen Darlehensbeträge betragen. Diese werden ebenfalls vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Somit fallen insgesamt Kosten und Provisionen i.H.v. 15 % der eingesammelten Darlehensbeträge bzw. EUR 142.500 an, die vom Emittenten getragen werden und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten werden.


10. Nichtvorliegen v. Interessenverflechtungen


Es bestehen keine maßgeblichen Interessenverflechtungen im Sinne des § 2a Absatz 5 VermAnlG zwischen dem Emittent und dem Unternehmen (FunderNation GmbH), das die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu betreibt.


11. Anlegergruppe, auf welche die Vermögensanlage abzielt


Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger aus allen Kundenkategorien gem. §§ 67, 68 WpHG: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Der Anleger muss einen mittelfristigen Anlagehorizont haben. Dieser ist durch die unter Ziffer 4 benannte Laufzeit bis zum 30.04.2031 definiert. Die Anleger sind sich eines Verlustrisikos von bis zu 100 % (Totalverlust) des investierten Betrages bewusst und sind fähig das Risiko des Totalverlusts zu tragen. Der Anleger sollte über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vermögensanlagen verfügen. Das Angebot richtet sich an Anleger, die weder auf regelmäßige noch auf unregelmäßige Einkünfte aus einer Investition in den Emittenten angewiesen sind, die keine Rückzahlung des Darlehensbetrags in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten und die bereit sind, Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung des europäischen Marktes für digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen in Kauf zu nehmen.


12. Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung


Keine Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen, da die Vermögensanlage nicht zum Zweck einer Immobilienfinanzierung angeboten wird.


13. Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von 12 Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen des Emittenten


Der Emittent hat in den vergangenen zwölf Monaten keine Vermögensanlagen angeboten, verkauft oder vollständig getilgt.


14. Angabe zu Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG


Die Vermögensanlage sieht keine Nachschusspflicht im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG vor.

15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c VermAnlG einschließlich seiner Geschäftstätigkeit, seiner Vergütung sowie den Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten


Ein Mittelverwendungskontrolleur nach § 5c VermAnlG ist nicht erforderlich und wird nicht bestellt.


16. Angabe zum Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG


Ein Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG liegt bei der Vermögensanlage nicht vor.

17. Gesetzliche Hinweise gem. § 13 Absatz 4 und 5 VermAnlG


Die inhaltliche Richtigkeit des VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage. Der letzte offen gelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Emittenten ist beim Unternehmensregister www.unternehmensregister.de erhältlich und kann bei der DiscVision Solutions GmbH, Technologiepark 20, 33100 Paderborn angefordert werden.

Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.


18. Sonstige Informationen


Das VIB sowie eventuelle Aktualisierungen können kostenlos sowohl unter discvision.com, als auch unter www.FunderNation.eu abgerufen werden. Dadurch wird die FunderNation GmbH als vermittelnde Internet-Dienstleistungsplattform nicht zur Anbieterin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.



Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 VermAnlG (siehe VIB Seite 1 oben) wird vor Vertragsschluss gem. § 15 Abs. 4 VermAnlG in einer der Unterschriftsleistung nach § 15 Absatz 3 VermAnlG gleichwertigen Art und Weise online bestätigt und bedarf daher keiner weiteren Unterzeichnung. Das VIB wird elektronisch bestätigt und übermittelt.

1. Art und Bezeichnung d. Vermögensanlage

Art: Partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Bezeichnung: Partiarisches Nachrangdarlehen der DiscVision Solutions GmbH. Der im Folgenden verwendete Begriff Darlehensbetrag bezieht sich immer auf das angebotene partiarische Nachrangdarlehen.


2. Anbieter und Emittent der Vermögensanlage, Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie Internet-Dienstleistungsplattform


Anbieter und Emittent im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist die DiscVision Solutions GmbH, Amtsgericht Paderborn, HRB 11971 (nachfolgend „Emittent“). Sitz und Geschäftsanschrift: Technologiepark 20, 33100 Paderborn. Geschäftstätigkeit des Emittenten ist der Betrieb und die Entwicklung von Technologien, Durchführung von Dienstleistungen, Realisierung von Projekten für smartTV und Connected TV und allgemeine Multimedia Systeme. Die Vermittlung der Vermögensanlage erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu (FunderNation GmbH, Sitz und Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner Straße 7, 64625 Bensheim, Registernummer HRB 93283, Amtsgericht Darmstadt).


3. Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlageobjekt


Anlagestrategie ist es, den Darlehensbetrag dazu zu verwenden, dem Emittenten Investitionen in die unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Bereiche Mitarbeiteraufbau und Marketing und Vertrieb und damit die internationale Skalierung zu ermöglichen. DiscVision Solutions GmbH hat das Produkt mit dem Markennamen SmartCare entwickelt. Smart Care ist eine KI-gestützte Plattform mit intuitiver Sprachsteuerung via Amazon Alexa, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, Pflegekräfte durch effizientere Dokumentation, Kommunikation und Smart-Home-Integration entlastet und Sicherheit durch den Hausnotruf erhöht. Gleichzeitig bindet SmartCare Angehörige eng ein, ermöglicht längeres selbst ständiges Leben zuhause oder im Pflegeumfeld und verbessert Betreuung, Prävention und Rehabilitation. Die Software von DiscVision ist bereits entwickelt und auf dem Markt und wird über die eigene Webseite (discvision.com) beworben. Der Vertrieb der SmartCare erfolgt via Direktvertrieb innerhalb Europas.

Anlagepolitik ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen. Der Darlehensbetrag soll dabei verwendet werden, um die Bereiche (i) Marketing und Vertrieb, (ii) Projektmanagement und (iii) Software-Entwicklung in Bezug auf den unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Geschäftsbetrieb zu finanzieren.

Das Anlageobjekt besteht aus der Finanzierung des Geschäftsbetriebs des Emittenten, indem (i) zusätzliches Personal im Bereich Vertrieb eingestellt wird (15 % der Nettoeinnahmen). Außerdem soll (i) die Markenbekanntheit durch eine verstärkte Präsenz in Social-Media-Kanälen (hauptsächlich LinkedIn, außerdem Facebook, TikTok und YouTube) und Teilnahme an Messen und Veranstaltungen erhöht werden (10 % der Nettoeinnahmen). Darüber hinaus wird neues Personal für (ii) das Projektmanagement (30 % der Nettoeinnahmen) und (iii) die Software-Entwicklung (40 % der Nettoeinnahmen) akquiriert. Weitere 5 % der Nettoeinnahmen verbleiben als Liquiditätsreserve.

Der Realisierungsgrad stellt sich wie folgt dar: Es wurden noch nicht alle wesentlichen Verträgen abgeschlossen. Aktuell werden bereits erste Gespräche mit potenziellen neuen Mitarbeitenden geführt, welche zuvor bereits als Praktikanten bei der DiscVision Solutions GmbH gearbeitet haben. Darüber hinaus pflegt der Emittent enge Kontakte zur Universität Paderborn für die Rekrutierung von Mitarbeitenden im Bereich Software-Entwicklung. Deshalb beträgt der Realisierungsgrad des Anlageobjekts 18 %. Die Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts beträgt EUR 807.500. Die Nettoeinnahmen betragen voraussichtlich EUR 807.500 unter der Voraussetzung, dass das maximale Emissionsvolumen erzielt wird und die maximalen Kosten und Provisionen (siehe Ziffer 9) für die Emission anfallen. Die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage reichen für die Finanzierung des Anlageobjekts aus. Die Zins- und Rückzahlung der partiarischen Nachrangdarlehen soll aus den mit den oben beschriebenen Investitionen in das Anlageobjekt verbundenen zu erwartenden Rückflüssen aus dem Verkauf von durchschnittlich 7.874 SmartCares pro Jahr erfolgen. In Bezug auf die durch den Emittenten beabsichtigte Investition beträgt das Verhältnis Eigenmittel zu Fremdmittel 0 % zu 100 %. Die Angaben basieren dabei jeweils auf dem aktuellen Stand der Planung.


4. Laufzeit, Kündigungsfrist sowie Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage


Die partiarischen Nachrangdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 30.04.2031, individuell beginnend mit dem Abschluss des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen durch den jeweiligen Anleger. Eine ordentliche Kündigung ist für Anleger und Emittent während der Laufzeit der Vermögensanlage ausgeschlossen. Der Anleger sowie der Emittent haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.


Je nach Höhe des von ihm gewährten Darlehensbetrags wird jedem Anleger eine individuelle Beteiligungsquote ("Beteiligungsquote") in Prozent zugewiesen. Diese

Beteiligungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Anleger gewährten Darlehensbetrags und der durch den Emittenten festgelegten pre-money Bewertung in EUR 3.000.000 (Bewertung vor erfolgreicher Crowdfunding Kampagne) zzgl. des im Rahmen dieser Kampagne eingeworbenen Darlehensbetrags. Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen daher einer Beteiligungsquote von 0,002532 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird. Anleger, die bis 31 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu investieren, erhalten einen Bonus auf die Unternehmensbewertung von rund 10 %, d.h. für diese Anleger gilt: Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen einer Beteiligungsquote von 0,002740 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird.


Der Anleger erhält folgende Verzinsung:


• Verzinsung während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: als jährlichen Erfolgszins gewährt der Emittent eine Verzinsung in Höhe der Beteiligungsquote des Anlegers am Jahresüberschuss des Emittenten (Jahresüberschuss wird auf Basis des Jahresabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres ermittelt, Erfolgszins ist jährlich 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach verbindlicher Feststellung des Jahresabschlusses des Emittenten, die spätestens bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres erfolgen muss)


• Verzinsung am Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: Als Bonuszins erhält der Anleger einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Unternehmenswert zu Beteiligungsquote berechnet (Bonuszins ist 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen). Die Berechnung des Unternehmenswerts bei Beendigung bemisst sich entweder nach dem bei der letzten Finanzierungsrunde (bspw. Kapitalerhöhung und/oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen) innerhalb von zwölf Monaten vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen (Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens oder außerordentliche Kündigung) zugrunde gelegten Unternehmenswert oder – sofern keine Finanzierungrunde stattgefunden hat – an 100 % des Umsatzerlöses des Emittenten, wie er in dem für das letzte vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen abgelaufene Geschäftsjahr erstellten

Jahresabschluss ausgewiesen ist.

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

• Verzinsung bei Exit (Veräußerung von mehr als 50% aller Geschäftsanteile, Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände (mehr als 50% Verkehrswert) innerhalb der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen): der Anleger erhält die Rückzahlung seines Darlehensbetrags, sowie als Exitzins einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Netto-Erlös zu Beteiligungsquote berechnet. Der Netto-Erlös umfasst rechnerisch die Erlöse des Emittenten oder der Gesellschafter des Emittenten aus der Veräußerung im Zeitpunkt des Exits abzüglich der unmittelbar veranlassten Veräußerungskosten. Hiervon abgezogen wird der von dem Anleger gewährte Darlehensbetrag (Exitzins und Darlehensbetrag sind 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Vollzug des Exits; mit Exit ist der Vertrag über das partiarische Nachrangdarlehen beendet, sodass über diesen Zeitpunkt hinaus keine weiteren Zinsansprüche bestehen).


Findet kein Exit während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens statt, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen die Rückzahlung seines Darlehensbetrags in 12 gleichen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, beginnend mit dem 01.05.2031. Falls die Fundingschwelle (EUR 80.000) nicht bis spätestens bis 90 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu erreicht wird, erhalten die Anleger den Darlehensbetrag vollständig und unverzinst innerhalb von 10 Bankarbeitstagen zurück.


5. Risiken der Vermögensanlage


Der Anleger geht mit Zeichnung dieser Vermögensanlage eine mittelfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden, es wird jedoch auf die wesentlichen Risiken eingegangen.

Auch die nachstehend genannten wesentlichen Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden.

Maximalrisiko


Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Darlehensbetrags. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investition mit Fremdkapital zu finanzieren. Diese Vermögensanlage ist nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.


Geschäftsrisiko


Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Emittent kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Nutzung und Weiterentwicklung externer Technologieplattformen, insbesondere der von Amazon bereitgestellten Alexa-Technologie, die als wesentliche Grundlage der angebotenen Lösungen dient, sowie von möglichen strategischen Änderungen des Plattformanbieters oder einem erforderlichen Wechsel auf alternative Plattformen, der mit zusätzlichen, derzeit nicht geplanten Aufwendungen verbunden sein könnte. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten haben.

Ausfallrisiko des Emittenten (Emittentenrisiko)


Der Emittent kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als

erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten kann zum Verlust des Darlehensbetrags führen, da der Emittent keinem Einlagensicherungssystem angehört.


Qualifiziertes Nachrangrisiko mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Beim Vertrag handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies bedeutet: Ansprüche des Anlegers aus dem partiarischen Nachrangdarlehensvertrag, insbesondere auf Zinsen und Rückzahlung, („Anleger-Forderungen“) können gegenüber dem Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Die Anleger-Forderungen treten außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten sowie gegenüber den in § 39 Absatz 1 InsO bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Anleger wird daher mit seinen Anleger

Forderungen erst nach vorrangiger, vollständiger und endgültiger Befriedigung der anderen Gläubiger des Emittenten berücksichtigt. Bei partiarischen Nachrangdarlehen trägt der Anleger ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Eine Zahlung des Emittenten auf die Anleger-Forderungen darf – unabhängig von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – auch nicht erfolgen, wenn in Bezug auf den Emittent schon vor dem geplanten Zahlungszeitpunkt ein Insolvenzgrund vorliegt.

Die Ansprüche sind dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Emittenten nicht behoben wird. Dies kann zur Folge haben, dass es zu einer

Minderung, Verspätung oder zum Ausbleiben der Zinszahlungen an den Anleger kommen kann und die qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehen der Anleger nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgezahlt werden können, bis hin zu einem Totalverlust des Darlehensbetrags.


6. Emissionsvolumen und Art und Anzahl der Anteile

Das Emissionsvolumen hat eine maximale Höhe von EUR 950.000 (Fundingmaximum), wobei der Mindestbetrag (Fundingschwelle) EUR 80.000 entspricht. Bei der Art der Vermögensanlage handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, bei dem sich die Verzinsung des Anlegers am Erfolg des Emittenten (Gewinn, Unternehmenswertsteigerung, Umsatz oder im Fall einer Veräußerung des Unternehmens einen Anteil am Exiterlös) orientiert. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 100. Damit ergibt sich eine maximale Anzahl von 9.500 partiarischen Nachrangdarlehen.


7. Verschuldungsgrad des Emittenten


Der Verschuldungsgrad des Emittenten, berechnet auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 liegt bei 100 %.


8. Aussichten für die vertragsgemäße Rückzahlung und Verzinsung unter verschiedenen Marktbedingungen


Die Investition hat unternehmerischen Charakter. Feste Verzinsungen, wie sie bei Spareinlagen vorgesehen sind, gibt es nicht. Der Emittent ist im europäischen Markt der digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen tätig.


Die Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens sowie die Zinszahlungen hängen maßgeblich von dem wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten ab. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten hängt u.a. davon ab, ob sich digitale Pflege- und Assistenzlösungen in den Zielmärkten (insbesondere Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich) nachhaltig durchsetzen, von der jeweiligen Ausgestaltung der nationalen Pflege- und Finanzierungsstrukturen, von regulatorischen und dokumentationsbezogenen Anforderungen sowie von dem Aufwand für marktspezifische Software- und Vertriebsanpassungen bei einer Expansion in weitere europäische Länder. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung (steigender Umsatz und Jahresergebnis bei positiven Marktbedingungen) ist mit einer Rückzahlung des Darlehensbetrags und der Zahlung von Zinsen in Form des Erfolgs- und Bonuszinses zu rechnen. Bei einer neutralen Geschäftsentwicklung (unveränderter Umsatz und ausgeglichenes Jahresergebnis bei neutralen Marktbedingungen) ist aufgrund der Abhängigkeit vom Umsatz mit einer geringeren Verzinsung in Form des Bonuszinses und der Rückzahlung des Darlehensbetrags, aber nicht mit Zahlung eines Erfolgszinses zu rechnen. Bei einer negativen Geschäftsentwicklung (rückläufiger Umsatz und negatives Jahresergebnis bei negativen Abweichungen der Marktbedingungen) kann die VIB Seite 3 von 3 Rückzahlung des Darlehensbetrags inklusive der Verzinsung durch den Erfolgs- und Bonuszins nicht gewährleistet werden. Der Verkauf eines Unternehmens ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb der Exitzins weder bei positiven, neutralen oder negativen Marktbedingungen antizipiert werden kann.


Die vorstehende Abweichungsanalyse für die negative Geschäftsentwicklung stellt nicht den ungünstigsten anzunehmenden Fall dar. Es kann auch zu einem Eintritt mehrerer Abweichungen kommen. Hierdurch können sich die einzelnen Einflussfaktoren ausgleichen oder aber in ihrer Gesamtwirkung verstärken.


9. Kosten und Provisionen


Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von dem Emittenten gezahlten Provisionen zusammen. Alle in dieser Ziffer genannten Kosten werden vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Die Vermögensanlage ist für den Anleger über den Erwerbspreis hinaus mit keinen Kosten oder zu zahlenden Provisionen verbunden. Unabhängig davon können dem Anleger mittelbar mit der Vermögensanlage in Verbindung stehende Kosten entstehen, z. B. Kontogebühren des Anlegers für die Abwicklung der Anschaffung der Vermögensanlage.


Folgende Vergütungen sind von dem Emittenten zu zahlen:


(1) Die FunderNation GmbH erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kampagne und ggf. für die Bereitstellung von Statistiken und einen Investor Relations Bereich einmalig eine Vergütung in Höhe von 6 % der vom Emittenten eingesammelten Darlehensbeträge.


(2) Die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für die im Rahmen des Poolingvertrages übernommenen Dienstleistungen (Bereitstellung eines Abstimmungsverfahrens für die Anleger z.B. zur Koordinierung von Ablöseangeboten für das gesamte partiarische Nachrangdarlehen oder zur Übernahme von Verhandlungen zur Veräußerung des Emittenten für die Anleger) eine Vergütung in Höhe von 1,0 % p.a. der eingeworbenen Darlehensbeträge für die Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens (insgesamt 6 %).


(3) Die Marketingkosten für die Vermögensanlage können abhängig von der Beauftragung externer Dienstleister einmalig in Höhe von 3 % des eingeworbenen Darlehensbeträge betragen. Diese werden ebenfalls vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Somit fallen insgesamt Kosten und Provisionen i.H.v. 15 % der eingesammelten Darlehensbeträge bzw. EUR 142.500 an, die vom Emittenten getragen werden und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten werden.


10. Nichtvorliegen v. Interessenverflechtungen


Es bestehen keine maßgeblichen Interessenverflechtungen im Sinne des § 2a Absatz 5 VermAnlG zwischen dem Emittent und dem Unternehmen (FunderNation GmbH), das die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu betreibt.


11. Anlegergruppe, auf welche die Vermögensanlage abzielt


Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger aus allen Kundenkategorien gem. §§ 67, 68 WpHG: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Der Anleger muss einen mittelfristigen Anlagehorizont haben. Dieser ist durch die unter Ziffer 4 benannte Laufzeit bis zum 30.04.2031 definiert. Die Anleger sind sich eines Verlustrisikos von bis zu 100 % (Totalverlust) des investierten Betrages bewusst und sind fähig das Risiko des Totalverlusts zu tragen. Der Anleger sollte über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vermögensanlagen verfügen. Das Angebot richtet sich an Anleger, die weder auf regelmäßige noch auf unregelmäßige Einkünfte aus einer Investition in den Emittenten angewiesen sind, die keine Rückzahlung des Darlehensbetrags in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten und die bereit sind, Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung des europäischen Marktes für digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen in Kauf zu nehmen.


12. Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung


Keine Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen, da die Vermögensanlage nicht zum Zweck einer Immobilienfinanzierung angeboten wird.


13. Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von 12 Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen des Emittenten


Der Emittent hat in den vergangenen zwölf Monaten keine Vermögensanlagen angeboten, verkauft oder vollständig getilgt.


14. Angabe zu Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG


Die Vermögensanlage sieht keine Nachschusspflicht im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG vor.

15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c VermAnlG einschließlich seiner Geschäftstätigkeit, seiner Vergütung sowie den Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten


Ein Mittelverwendungskontrolleur nach § 5c VermAnlG ist nicht erforderlich und wird nicht bestellt.


16. Angabe zum Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG


Ein Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG liegt bei der Vermögensanlage nicht vor.

17. Gesetzliche Hinweise gem. § 13 Absatz 4 und 5 VermAnlG


Die inhaltliche Richtigkeit des VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage. Der letzte offen gelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Emittenten ist beim Unternehmensregister www.unternehmensregister.de erhältlich und kann bei der DiscVision Solutions GmbH, Technologiepark 20, 33100 Paderborn angefordert werden.

Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.


18. Sonstige Informationen


Das VIB sowie eventuelle Aktualisierungen können kostenlos sowohl unter discvision.com, als auch unter www.FunderNation.eu abgerufen werden. Dadurch wird die FunderNation GmbH als vermittelnde Internet-Dienstleistungsplattform nicht zur Anbieterin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.



Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 VermAnlG (siehe VIB Seite 1 oben) wird vor Vertragsschluss gem. § 15 Abs. 4 VermAnlG in einer der Unterschriftsleistung nach § 15 Absatz 3 VermAnlG gleichwertigen Art und Weise online bestätigt und bedarf daher keiner weiteren Unterzeichnung. Das VIB wird elektronisch bestätigt und übermittelt.

1. Art und Bezeichnung d. Vermögensanlage

Art: Partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Bezeichnung: Partiarisches Nachrangdarlehen der DiscVision Solutions GmbH. Der im Folgenden verwendete Begriff Darlehensbetrag bezieht sich immer auf das angebotene partiarische Nachrangdarlehen.


2. Anbieter und Emittent der Vermögensanlage, Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie Internet-Dienstleistungsplattform


Anbieter und Emittent im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist die DiscVision Solutions GmbH, Amtsgericht Paderborn, HRB 11971 (nachfolgend „Emittent“). Sitz und Geschäftsanschrift: Technologiepark 20, 33100 Paderborn. Geschäftstätigkeit des Emittenten ist der Betrieb und die Entwicklung von Technologien, Durchführung von Dienstleistungen, Realisierung von Projekten für smartTV und Connected TV und allgemeine Multimedia Systeme. Die Vermittlung der Vermögensanlage erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu (FunderNation GmbH, Sitz und Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner Straße 7, 64625 Bensheim, Registernummer HRB 93283, Amtsgericht Darmstadt).


3. Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlageobjekt


Anlagestrategie ist es, den Darlehensbetrag dazu zu verwenden, dem Emittenten Investitionen in die unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Bereiche Mitarbeiteraufbau und Marketing und Vertrieb und damit die internationale Skalierung zu ermöglichen. DiscVision Solutions GmbH hat das Produkt mit dem Markennamen SmartCare entwickelt. Smart Care ist eine KI-gestützte Plattform mit intuitiver Sprachsteuerung via Amazon Alexa, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, Pflegekräfte durch effizientere Dokumentation, Kommunikation und Smart-Home-Integration entlastet und Sicherheit durch den Hausnotruf erhöht. Gleichzeitig bindet SmartCare Angehörige eng ein, ermöglicht längeres selbst ständiges Leben zuhause oder im Pflegeumfeld und verbessert Betreuung, Prävention und Rehabilitation. Die Software von DiscVision ist bereits entwickelt und auf dem Markt und wird über die eigene Webseite (discvision.com) beworben. Der Vertrieb der SmartCare erfolgt via Direktvertrieb innerhalb Europas.

Anlagepolitik ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen. Der Darlehensbetrag soll dabei verwendet werden, um die Bereiche (i) Marketing und Vertrieb, (ii) Projektmanagement und (iii) Software-Entwicklung in Bezug auf den unter Ziffer 3 (Anlageobjekt) beschriebenen Geschäftsbetrieb zu finanzieren.

Das Anlageobjekt besteht aus der Finanzierung des Geschäftsbetriebs des Emittenten, indem (i) zusätzliches Personal im Bereich Vertrieb eingestellt wird (15 % der Nettoeinnahmen). Außerdem soll (i) die Markenbekanntheit durch eine verstärkte Präsenz in Social-Media-Kanälen (hauptsächlich LinkedIn, außerdem Facebook, TikTok und YouTube) und Teilnahme an Messen und Veranstaltungen erhöht werden (10 % der Nettoeinnahmen). Darüber hinaus wird neues Personal für (ii) das Projektmanagement (30 % der Nettoeinnahmen) und (iii) die Software-Entwicklung (40 % der Nettoeinnahmen) akquiriert. Weitere 5 % der Nettoeinnahmen verbleiben als Liquiditätsreserve.

Der Realisierungsgrad stellt sich wie folgt dar: Es wurden noch nicht alle wesentlichen Verträgen abgeschlossen. Aktuell werden bereits erste Gespräche mit potenziellen neuen Mitarbeitenden geführt, welche zuvor bereits als Praktikanten bei der DiscVision Solutions GmbH gearbeitet haben. Darüber hinaus pflegt der Emittent enge Kontakte zur Universität Paderborn für die Rekrutierung von Mitarbeitenden im Bereich Software-Entwicklung. Deshalb beträgt der Realisierungsgrad des Anlageobjekts 18 %. Die Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts beträgt EUR 807.500. Die Nettoeinnahmen betragen voraussichtlich EUR 807.500 unter der Voraussetzung, dass das maximale Emissionsvolumen erzielt wird und die maximalen Kosten und Provisionen (siehe Ziffer 9) für die Emission anfallen. Die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage reichen für die Finanzierung des Anlageobjekts aus. Die Zins- und Rückzahlung der partiarischen Nachrangdarlehen soll aus den mit den oben beschriebenen Investitionen in das Anlageobjekt verbundenen zu erwartenden Rückflüssen aus dem Verkauf von durchschnittlich 7.874 SmartCares pro Jahr erfolgen. In Bezug auf die durch den Emittenten beabsichtigte Investition beträgt das Verhältnis Eigenmittel zu Fremdmittel 0 % zu 100 %. Die Angaben basieren dabei jeweils auf dem aktuellen Stand der Planung.


4. Laufzeit, Kündigungsfrist sowie Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage


Die partiarischen Nachrangdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 30.04.2031, individuell beginnend mit dem Abschluss des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen durch den jeweiligen Anleger. Eine ordentliche Kündigung ist für Anleger und Emittent während der Laufzeit der Vermögensanlage ausgeschlossen. Der Anleger sowie der Emittent haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.


Je nach Höhe des von ihm gewährten Darlehensbetrags wird jedem Anleger eine individuelle Beteiligungsquote ("Beteiligungsquote") in Prozent zugewiesen. Diese

Beteiligungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Anleger gewährten Darlehensbetrags und der durch den Emittenten festgelegten pre-money Bewertung in EUR 3.000.000 (Bewertung vor erfolgreicher Crowdfunding Kampagne) zzgl. des im Rahmen dieser Kampagne eingeworbenen Darlehensbetrags. Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen daher einer Beteiligungsquote von 0,002532 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird. Anleger, die bis 31 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu investieren, erhalten einen Bonus auf die Unternehmensbewertung von rund 10 %, d.h. für diese Anleger gilt: Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen einer Beteiligungsquote von 0,002740 % unter der Voraussetzung, dass das maximal Emissionsvolumen erzielt wird.


Der Anleger erhält folgende Verzinsung:


• Verzinsung während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: als jährlichen Erfolgszins gewährt der Emittent eine Verzinsung in Höhe der Beteiligungsquote des Anlegers am Jahresüberschuss des Emittenten (Jahresüberschuss wird auf Basis des Jahresabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres ermittelt, Erfolgszins ist jährlich 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach verbindlicher Feststellung des Jahresabschlusses des Emittenten, die spätestens bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres erfolgen muss)


• Verzinsung am Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: Als Bonuszins erhält der Anleger einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Unternehmenswert zu Beteiligungsquote berechnet (Bonuszins ist 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen). Die Berechnung des Unternehmenswerts bei Beendigung bemisst sich entweder nach dem bei der letzten Finanzierungsrunde (bspw. Kapitalerhöhung und/oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen) innerhalb von zwölf Monaten vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen (Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens oder außerordentliche Kündigung) zugrunde gelegten Unternehmenswert oder – sofern keine Finanzierungrunde stattgefunden hat – an 100 % des Umsatzerlöses des Emittenten, wie er in dem für das letzte vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen abgelaufene Geschäftsjahr erstellten

Jahresabschluss ausgewiesen ist.

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

• Verzinsung bei Exit (Veräußerung von mehr als 50% aller Geschäftsanteile, Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände (mehr als 50% Verkehrswert) innerhalb der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen): der Anleger erhält die Rückzahlung seines Darlehensbetrags, sowie als Exitzins einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Netto-Erlös zu Beteiligungsquote berechnet. Der Netto-Erlös umfasst rechnerisch die Erlöse des Emittenten oder der Gesellschafter des Emittenten aus der Veräußerung im Zeitpunkt des Exits abzüglich der unmittelbar veranlassten Veräußerungskosten. Hiervon abgezogen wird der von dem Anleger gewährte Darlehensbetrag (Exitzins und Darlehensbetrag sind 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Vollzug des Exits; mit Exit ist der Vertrag über das partiarische Nachrangdarlehen beendet, sodass über diesen Zeitpunkt hinaus keine weiteren Zinsansprüche bestehen).


Findet kein Exit während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens statt, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen die Rückzahlung seines Darlehensbetrags in 12 gleichen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, beginnend mit dem 01.05.2031. Falls die Fundingschwelle (EUR 80.000) nicht bis spätestens bis 90 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu erreicht wird, erhalten die Anleger den Darlehensbetrag vollständig und unverzinst innerhalb von 10 Bankarbeitstagen zurück.


5. Risiken der Vermögensanlage


Der Anleger geht mit Zeichnung dieser Vermögensanlage eine mittelfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden, es wird jedoch auf die wesentlichen Risiken eingegangen.

Auch die nachstehend genannten wesentlichen Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden.

Maximalrisiko


Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Darlehensbetrags. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investition mit Fremdkapital zu finanzieren. Diese Vermögensanlage ist nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.


Geschäftsrisiko


Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Emittent kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Nutzung und Weiterentwicklung externer Technologieplattformen, insbesondere der von Amazon bereitgestellten Alexa-Technologie, die als wesentliche Grundlage der angebotenen Lösungen dient, sowie von möglichen strategischen Änderungen des Plattformanbieters oder einem erforderlichen Wechsel auf alternative Plattformen, der mit zusätzlichen, derzeit nicht geplanten Aufwendungen verbunden sein könnte. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten haben.

Ausfallrisiko des Emittenten (Emittentenrisiko)


Der Emittent kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als

erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten kann zum Verlust des Darlehensbetrags führen, da der Emittent keinem Einlagensicherungssystem angehört.


Qualifiziertes Nachrangrisiko mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Beim Vertrag handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies bedeutet: Ansprüche des Anlegers aus dem partiarischen Nachrangdarlehensvertrag, insbesondere auf Zinsen und Rückzahlung, („Anleger-Forderungen“) können gegenüber dem Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Die Anleger-Forderungen treten außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten sowie gegenüber den in § 39 Absatz 1 InsO bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Anleger wird daher mit seinen Anleger

Forderungen erst nach vorrangiger, vollständiger und endgültiger Befriedigung der anderen Gläubiger des Emittenten berücksichtigt. Bei partiarischen Nachrangdarlehen trägt der Anleger ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Eine Zahlung des Emittenten auf die Anleger-Forderungen darf – unabhängig von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – auch nicht erfolgen, wenn in Bezug auf den Emittent schon vor dem geplanten Zahlungszeitpunkt ein Insolvenzgrund vorliegt.

Die Ansprüche sind dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Emittenten nicht behoben wird. Dies kann zur Folge haben, dass es zu einer

Minderung, Verspätung oder zum Ausbleiben der Zinszahlungen an den Anleger kommen kann und die qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehen der Anleger nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgezahlt werden können, bis hin zu einem Totalverlust des Darlehensbetrags.


6. Emissionsvolumen und Art und Anzahl der Anteile

Das Emissionsvolumen hat eine maximale Höhe von EUR 950.000 (Fundingmaximum), wobei der Mindestbetrag (Fundingschwelle) EUR 80.000 entspricht. Bei der Art der Vermögensanlage handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, bei dem sich die Verzinsung des Anlegers am Erfolg des Emittenten (Gewinn, Unternehmenswertsteigerung, Umsatz oder im Fall einer Veräußerung des Unternehmens einen Anteil am Exiterlös) orientiert. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 100. Damit ergibt sich eine maximale Anzahl von 9.500 partiarischen Nachrangdarlehen.


7. Verschuldungsgrad des Emittenten


Der Verschuldungsgrad des Emittenten, berechnet auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 liegt bei 100 %.


8. Aussichten für die vertragsgemäße Rückzahlung und Verzinsung unter verschiedenen Marktbedingungen


Die Investition hat unternehmerischen Charakter. Feste Verzinsungen, wie sie bei Spareinlagen vorgesehen sind, gibt es nicht. Der Emittent ist im europäischen Markt der digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen tätig.


Die Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens sowie die Zinszahlungen hängen maßgeblich von dem wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten ab. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten hängt u.a. davon ab, ob sich digitale Pflege- und Assistenzlösungen in den Zielmärkten (insbesondere Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich) nachhaltig durchsetzen, von der jeweiligen Ausgestaltung der nationalen Pflege- und Finanzierungsstrukturen, von regulatorischen und dokumentationsbezogenen Anforderungen sowie von dem Aufwand für marktspezifische Software- und Vertriebsanpassungen bei einer Expansion in weitere europäische Länder. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung (steigender Umsatz und Jahresergebnis bei positiven Marktbedingungen) ist mit einer Rückzahlung des Darlehensbetrags und der Zahlung von Zinsen in Form des Erfolgs- und Bonuszinses zu rechnen. Bei einer neutralen Geschäftsentwicklung (unveränderter Umsatz und ausgeglichenes Jahresergebnis bei neutralen Marktbedingungen) ist aufgrund der Abhängigkeit vom Umsatz mit einer geringeren Verzinsung in Form des Bonuszinses und der Rückzahlung des Darlehensbetrags, aber nicht mit Zahlung eines Erfolgszinses zu rechnen. Bei einer negativen Geschäftsentwicklung (rückläufiger Umsatz und negatives Jahresergebnis bei negativen Abweichungen der Marktbedingungen) kann die VIB Seite 3 von 3 Rückzahlung des Darlehensbetrags inklusive der Verzinsung durch den Erfolgs- und Bonuszins nicht gewährleistet werden. Der Verkauf eines Unternehmens ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, weshalb der Exitzins weder bei positiven, neutralen oder negativen Marktbedingungen antizipiert werden kann.


Die vorstehende Abweichungsanalyse für die negative Geschäftsentwicklung stellt nicht den ungünstigsten anzunehmenden Fall dar. Es kann auch zu einem Eintritt mehrerer Abweichungen kommen. Hierdurch können sich die einzelnen Einflussfaktoren ausgleichen oder aber in ihrer Gesamtwirkung verstärken.


9. Kosten und Provisionen


Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von dem Emittenten gezahlten Provisionen zusammen. Alle in dieser Ziffer genannten Kosten werden vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Die Vermögensanlage ist für den Anleger über den Erwerbspreis hinaus mit keinen Kosten oder zu zahlenden Provisionen verbunden. Unabhängig davon können dem Anleger mittelbar mit der Vermögensanlage in Verbindung stehende Kosten entstehen, z. B. Kontogebühren des Anlegers für die Abwicklung der Anschaffung der Vermögensanlage.


Folgende Vergütungen sind von dem Emittenten zu zahlen:


(1) Die FunderNation GmbH erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kampagne und ggf. für die Bereitstellung von Statistiken und einen Investor Relations Bereich einmalig eine Vergütung in Höhe von 6 % der vom Emittenten eingesammelten Darlehensbeträge.


(2) Die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für die im Rahmen des Poolingvertrages übernommenen Dienstleistungen (Bereitstellung eines Abstimmungsverfahrens für die Anleger z.B. zur Koordinierung von Ablöseangeboten für das gesamte partiarische Nachrangdarlehen oder zur Übernahme von Verhandlungen zur Veräußerung des Emittenten für die Anleger) eine Vergütung in Höhe von 1,0 % p.a. der eingeworbenen Darlehensbeträge für die Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens (insgesamt 6 %).


(3) Die Marketingkosten für die Vermögensanlage können abhängig von der Beauftragung externer Dienstleister einmalig in Höhe von 3 % des eingeworbenen Darlehensbeträge betragen. Diese werden ebenfalls vom Emittenten getragen und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten.


Somit fallen insgesamt Kosten und Provisionen i.H.v. 15 % der eingesammelten Darlehensbeträge bzw. EUR 142.500 an, die vom Emittenten getragen werden und aus den Einnahmen der Vermögensanlage bestritten werden.


10. Nichtvorliegen v. Interessenverflechtungen


Es bestehen keine maßgeblichen Interessenverflechtungen im Sinne des § 2a Absatz 5 VermAnlG zwischen dem Emittent und dem Unternehmen (FunderNation GmbH), das die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu betreibt.


11. Anlegergruppe, auf welche die Vermögensanlage abzielt


Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger aus allen Kundenkategorien gem. §§ 67, 68 WpHG: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Der Anleger muss einen mittelfristigen Anlagehorizont haben. Dieser ist durch die unter Ziffer 4 benannte Laufzeit bis zum 30.04.2031 definiert. Die Anleger sind sich eines Verlustrisikos von bis zu 100 % (Totalverlust) des investierten Betrages bewusst und sind fähig das Risiko des Totalverlusts zu tragen. Der Anleger sollte über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vermögensanlagen verfügen. Das Angebot richtet sich an Anleger, die weder auf regelmäßige noch auf unregelmäßige Einkünfte aus einer Investition in den Emittenten angewiesen sind, die keine Rückzahlung des Darlehensbetrags in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten und die bereit sind, Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung des europäischen Marktes für digitalen Pflege-, Betreuungs- und Assistenzlösungen in Kauf zu nehmen.


12. Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung


Keine Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen, da die Vermögensanlage nicht zum Zweck einer Immobilienfinanzierung angeboten wird.


13. Verkaufspreis sämtlicher in einem Zeitraum von 12 Monaten angebotenen, verkauften und vollständig getilgten Vermögensanlagen des Emittenten


Der Emittent hat in den vergangenen zwölf Monaten keine Vermögensanlagen angeboten, verkauft oder vollständig getilgt.


14. Angabe zu Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG


Die Vermögensanlage sieht keine Nachschusspflicht im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG vor.

15. Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c VermAnlG einschließlich seiner Geschäftstätigkeit, seiner Vergütung sowie den Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten


Ein Mittelverwendungskontrolleur nach § 5c VermAnlG ist nicht erforderlich und wird nicht bestellt.


16. Angabe zum Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG


Ein Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG liegt bei der Vermögensanlage nicht vor.

17. Gesetzliche Hinweise gem. § 13 Absatz 4 und 5 VermAnlG


Die inhaltliche Richtigkeit des VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage. Der letzte offen gelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 des Emittenten ist beim Unternehmensregister www.unternehmensregister.de erhältlich und kann bei der DiscVision Solutions GmbH, Technologiepark 20, 33100 Paderborn angefordert werden.

Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.


18. Sonstige Informationen


Das VIB sowie eventuelle Aktualisierungen können kostenlos sowohl unter discvision.com, als auch unter www.FunderNation.eu abgerufen werden. Dadurch wird die FunderNation GmbH als vermittelnde Internet-Dienstleistungsplattform nicht zur Anbieterin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.



Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 VermAnlG (siehe VIB Seite 1 oben) wird vor Vertragsschluss gem. § 15 Abs. 4 VermAnlG in einer der Unterschriftsleistung nach § 15 Absatz 3 VermAnlG gleichwertigen Art und Weise online bestätigt und bedarf daher keiner weiteren Unterzeichnung. Das VIB wird elektronisch bestätigt und übermittelt.

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